Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler
nach § 34i Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 Gewerbeordnung (GewO)
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1. Angaben zum Antragsteller
Stadtverwaltung Kaiserslautern
-Referat Recht und Ordnung-
Benzinoring 1
67657 Kaiserslautern
Tel.: 0631 365-0
E-Mail: gewerbeamt@kaiserslautern.de
Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH, AG)
Im Handels- Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform
Telefon/Mobilfunknummer  *
Straße, Hausnummer
der Hauptniederlassung  *
PLZ, Ort  *
FAX
IHK Ident-Nr. (soweit vorhanden)
Handelsregistergericht
E-Mail  *
Gewerbliche Niederlassungen in den letzten fünf Jahren (von - bis, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort):
Zeitraum
Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land)
ab
bis
Straße
PLZ, Ort
Land
Zeitraum
Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land)
ab
bis
Straße
PLZ, Ort
Land
Handelsregisternummer
Niederlassung 2:
Niederlassung 1:
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Familienname  *
Geburtsdatum  *
Geburtsort/Geburtsland  *
Anschrift derzeitiger Hauptwohnsitz
Telefon  *
Staatsangehörigkeit  *
Straße  *
PLZ, Ort  *
FAX
Vorname  *
Geburtsname
E-Mail  *
Hauptwohnsitze in den letzten fünf Jahren (von - bis: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort):
Zeitraum  *
Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land)
ab
bis
Straße  *
PLZ, Ort  *
Land  *
Zeitraum
Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land)
ab
bis
Straße
PLZ, Ort
Land
2. Angaben zur Person der/des gesetzlichen Vertreter/s
2.1 Angaben zur Person der/des gesetzlichen Vertreter/s
2.2 Stellen Sie eine/n Betriebsleiter/in ein oder wird eine Zweigniederlassung Ihres Betriebes von einem/einer Beauftragten geleitet?
Falls ja, bitte Name, Vorname und Wohnanschrift angeben:
Familienname, Vorname
Straße
PLZ, Ort
Wohnsitz 2:
Wohnsitz 1:
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3. Angaben zum Umfang der Erlaubnis
Beantragt wird die Erlaubnis für die Tätigkeit
- als Immobiliardarlehensvermittler zur gewerbsmäßigen Vermittlung des Abschlusses von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Abs. 3 BGB oder entsprechenden entgeltlichen Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 BGB oder die Beratung von Dritten zu solchen Verträgen (§ 34i Abs. 1 Satz 1 GewO) sowie
- als Honorar-Immobiliardarlehensberater* zu Empfehlungen für oder gegen einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag oder eine entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfe durch unabhängige Beratung oder als unabhängiger Berater (§ 34i Abs. 5 GewO)
4. Angaben zu Zuverlässigkeit und Vermögensverhältnissen
4.1 Angaben zu anhängigen Straf-, Bußgeld- oder Gewerbeuntersagungsverfahren in den letzten fünf Jahren:
Ist oder war gegen Sie oder den/die Betriebsleiter/in oder den/die mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wucher oder eine Insolvenzstraftat anhängig?
Wird oder wurde gegen Sie oder den/die Betriebsleiter/in oder den/die mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten ein Bußgeldverfahren wegen Verstößen bei einer gewerblichen Tätigkeit betrieben?
Ist oder war gegen Sie oder den/die Betriebsleiter/in oder den/die mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten ein Gewerbeuntersagungsverfahren anhängig?
Wenn vorstehend ja, bei welcher Staatsanwaltschaft, welchem Gericht oder welcher Behörde?
Die Erlaubnis gemäß § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO berechtigt den Erlaubnisinhaber, sich dafür zu entscheiden, die gewerbliche Tätigkeit insgesamt nicht als Immobiliardarlehensvermittler (6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ImmVermV), sondern als Honorar-Immobiliardarlehensberater (§ 34i Abs. 5 GewO) auszuüben. Wenn der Gewerbetreibende sich hierfür entscheidet, hat er dies bei der Registrierung gegenüber der zuständigen Industrie- und Handelskammer anzugeben (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 ImmVermV).
Hinweis*:
Haben Sie Ihre Hauptniederlassung oder Ihren Hauptsitz im Inland?
Üben Sie Ihre Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler/Honorar-Immobiliardarlehensberater ausschließlich im Inland aus?
4.2 Angaben zu den Vermögensverhältnissen
Ist über das Vermögen des/der Antragstellers/in ein Insolvenzverfahren eröffnet
oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden?
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5. Angaben zu gewerberechtlichen Erlaubnisverfahren:
Wurde für den/die Antragsteller/in bereits bei einer anderen Stelle ein Antrag auf Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 GewO gestellt?
Falls ja, bei welcher Stelle:
Sind Sie bereits im Besitz einer weiteren Erlaubnis zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit (z. B. §§ 34d, 34e, 34f, 34h GewO) oder haben Sie eine solche Erlaubnis beantragt?
Falls ja, welche Erlaubnis, Ausstellungsdatum und zuständige Stelle:
6. Erforderliche Unterlagen
Für die Bearbeitung des Antrags sind folgende Unterlagen erforderlich:
6.1 Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0)
- alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand) und, soweit vorhanden,
- den/die Betriebsleiter/in oder den/die mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten
6.2 Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9)
- für den/die Antragsteller/in und, soweit vorhanden,
- den/die Betriebsleiter/in oder den/die mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten
Hat der/die Antragsteller/in eine Eidesstattliche Versicherung (EV) abgegeben
oder liegt eine entsprechende Haftanordnung vor?
Hinweis:
Die Auskünfte sind bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d. h. sie werden direkt übersandt. Es ist unerlässlich, dass Sie bei der Beantragung die genaue Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde sowie den Verwendungszweck „Antrag auf Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 S. 1 und Abs. 5 GewO“ angeben. Die Auskünfte können auch in dem vom Bundesamt für Justiz bereit gestellten Online-Verfahren beantragt werden. Nähere Informationen zum Antragsverfahren können Sie der Homepage des Bundesamts für Justiz entnehmen: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=25E59E4394588512E177
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
6.5 Sachkundenachweis für Immobiliardarlehensvermittler durch Nachweis einer mit Erfolg abgelegten Abschlussprüfung als
6.3 Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand) und, soweit vorhanden,
- den Betriebsleiter oder den mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten sowie
- die juristische Person selbst
Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein und ist im Original zu vorzulegen.
Hinweis:
6.4 Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeinde-/Stadtkasse
- alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand) und, soweit vorhanden,
- den Betriebsleiter oder den mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten sowie
- die juristische Person selbst
Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein und ist im Original zu vorzulegen.
Hinweis:
Hinweis:
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Die Auskunft/Auskünfte für ist/sind bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d. h. sie werden direkt übersandt Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person ist bei der Wohnsitzgemeinde einer gesetzlich vertretungsberechtigten Person ebenfalls zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen. Auf den Firmensitz kommt es hierbei nicht an. Bei der Beantragung ist eine Kopie des Handelsregisterauszugs für die juristische Person vorzulegen. Es ist unerlässlich, dass Sie bei der Beantragung die genaue Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde sowie den Verwendungszweck „Antrag auf Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 S. 1 und Abs. 5 GewO“ angeben. Die Auskünfte können auch in dem vom Bundesamt für Justiz bereit gestellten Online-Verfahren beantragt werden. Nähere Informationen zum Antragsverfahren können Sie der Homepage des Bundesamts für Justiz entnehmen:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/GZR/Auskunft/Uebersicht_node.html
Die Auskunft/Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
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Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Die erfragten personenbezogenen Daten sind für die Bearbeitung Ihres Antrags erforderlich und werden zur weiteren Bearbeitung benötigt. Ihre Erhebung erfolgt gemäß § 13 Bundesdatenschutzgesetz, den einschlägigen landesrechtlichen Datenschutzvorschriften, den §§ 11, 11a, 34i, 34j GewO und der Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV).
6.6 Nachweis über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Nachweis einer gleichwertigen Garantie (§ 34i Absatz 2 Nr. 3 GewO, §§ 9 bis 11 ImmVermV) für den Antragsteller/in .
6.7 Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister (aktuelle Kopie); bzw., falls sich die Gesellschaft in Gründung befindet, der Gesellschaftsvertrag
Eine Delegation des Sachkundenachweises auf sachkundige Angestellte ist nicht möglich.
Hinweis:
- für den/die Antragsteller/in ohne Personenhandelsgesellschaft
Bitte Versicherungsnachweis gemäß beigefügtem Formular "Variante 1" oder eine inhaltsgleiche Erklärung des Versicherungsunternehmens (keinen Versicherungsschein oder Rechnung) verwenden. Die Versicherungsbestätigung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Erlaubnisbehörde nicht älter als drei Monate sein.

- für den Fall einer Beteiligung des/der Antragstellers/-in an einer/mehreren Personenhandelsgesellschaft/-en (vgl. Nr. 2.1)
Bitte Versicherungsnachweis gemäß beigefügtem Formular "Variante 2" oder eine inhaltsgleiche Erklärung des Versicherungsunternehmens (keinen Versicherungsschein oder Rechnung) verwenden. Für die jeweilige Personenhandelsgesellschaft muss zusätzlich jeweils ein Versicherungsvertrag abgeschlossen werden. Dabei kann der Versicherungsvertrag für die Personenhandelsgesellschaft/-en auch die Tätigkeit des/der Antragstellers/-in abdecken (§ 10 Abs. 3 Satz 3 ImmVermV).

- für den Fall eines Gruppenversicherungsvertrags
Bitte Versicherungsnachweis gemäß beigefügtem Formular "Variante 3" oder eine inhaltsgleiche Erklärung des Versicherungsunternehmens (keinen Versicherungsschein oder Rechnung) verwenden.
Hinweise zum Versicherungsnachweis:
Versicherungsbestätigung
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