Frau mit Tablet

Ab-/Anmeldung zur Hundesteuer

Wer einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt, muss diesen anmelden.

Die Hundesteuer wird in einem Steuerbescheid festgesetzt und gemeinsam mit einer Hundemarke jedem Haushalt über den Postweg zugestellt.

Bitte denken Sie im Falle einer Abmeldung daran, die Hundemarke über den Postweg oder persönlich bei Referat 20 Finanzen abzugeben.

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie hier.

Alle Felder mit * gekennzeichnet sind Pflichtangaben und müssen ausgefüllt werden.

1. Antragsinformationen

Antragsart:  *

2. Angaben zur/zum Antragssteller*in

Anschrift

3. Angaben zum Hund

Hiermit möchte ich meinen Hund ab-/anmelden:

(aktueller Steuersatz: 120€)
(aktueller Steuersatz: 168€)
(aktueller Steuersatz: 228€)
Geschlecht *
Wurfdatum *
Geben Sie das Wurfdatum Ihres Hundes ein. Sollten Sie das genaue Datum nicht kennen, geben Sie bitte stattdessen eine Schätzung an.

4a. Anmeldeinformationen

Hundehalter*in:

Anschrift

Der Hund wird von mir in Kaiserslautern gehalten seit:

Ich bin zugezogen:

Besonderheit Tierheim Kaiserslautern

Hunde aus dem Tierheim Kaiserslautern sind für zwei Jahre nach Erhalt von der Steuer befreit. Laden Sie hierzu die Bescheinigung des Tierheims hoch. Hunde aus anderen Tierheimen sind von der vorübergehenden Steuerbefreiung ausgenommen.
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4b. Abmeldeinformationen

Wichtiger Hinweis:
Bitte denken Sie bei der Abmeldung Ihres Hundes daran, die Hundesteuermarke zurückzugeben. Diese verbleibt im Eigentum der Stadt Kaiserslautern.
Sie können die Marke per Post oder persönlich an die oben angegebene Adresse zurückgeben.
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neue Anschrift

5. Datenschutzerklärung

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) der Steuerabteilung (Hundesteuer) können Sie unter folgendem Link abrufen.