Frau mit Tablet

Anmeldung für Betreuung / Mittagsverpflegung

Das Formular für die Betreuung und / oder für die Mittagsverpflegung muss vollständig ausgefüllt und anschließend versendet werden. Das dazugehörige SEPA-Lastschriftmandat ist ebenfalls auszufüllen, auszudrucken und unterschrieben an die angegebene Stelle zu schicken.

Für den Fall, dass Sie die Befreiung von der Zahlung des Elternbeitrags beantragen möchten, fügen Sie dem Antrag bitte Kopien der aktuellen Einkommensnachweises aller Haushaltsangehörigen als Anlage bei. Die für die Befreiung vom Elternbeitrag maßgebenden Einkommensgrenzen können Sie der Tabelle auf dem Anmeldeformular entnehmen. Sollten Sie Sozialleistungen (Kinderzuschlag, Wohngeld oder Bürgergeld) beziehen, reichen Sie bitte auch eine Kopie des aktuellen Leistungsbescheids bei uns ein.

Sofern Sie Kinderzuschlag, Wohngeld oder Bürgergeld beziehen, können Sie bei der Stelle, von der Sie diese Leistung erhalten, einen Antrag auf Übernahme der Verpflegungskosten stellen. Legen Sie dort einfach unsere schriftliche Kostenanforderung für die Mittagsverpflegung vor.

Von dort können die Beiträge für die Mittagsverpflegung im Rahmen des "Bildungs- und Teilhabepakets des Bundes" in voller Höhe übernommen werden.

Weitere Informationen finden Sie auch unter Serviceportal Kaiserslautern

Alle Felder mit * gekennzeichnet sind Pflichtangaben und müssen ausgefüllt werden.

Kind verbindlich anmelden für die...

(kostenpflichtig!)
(kostenpflichtig!)

Teilnahmebeginn

Geben Sie bitte den gewünschten Starttermin an

Daten der Schülerin / des Schülers

Daten der / des Sorgeberechtigten

Anschrift

Daten der / des Sorgeberechtigten

Anschrift

Betreuungsangebote

Mittagsbetreuung von Montag bis Freitag

Ganztagsschulen sind von der Freitagsbetreuung ausgenommen, da diese eine Betreuung grundsätzlich nur von Montag bis Donnerstag von 07-16 Uhr anbieten. An manchen Ganztagsschulen kann eine Freitagsbetreuung jedoch zusätzlich dazugebucht werden. Ebenfalls können Sie an manchen Ganztagsschulen die Abholzeiten verringern (kleine Betreuung) oder verlängern (große Betreuung)

Zusätzliches Betreuungsangebot

Monatlicher Beitrag

Damit wir Ihren Beitrag berechnen können, brauchen wir folgende Angaben von Ihnen:

Befreiung vom Elternbeitrag

Mit meinem Einkommen liege ich /liegen wir unter der Einkommensgrenze der Berechnungstabelle (siehe unten).

Einen aktuellen Einkommensnachweis (Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate oder aktuellen
Bescheid über die Bewilligung von Sozialleistungen) lege ich diesem Antrag in Kopie bei:
Entfernen

Wichtige Informationen zum Betreuungsangebot

Ihr Kind kann an der Betreuenden Grundschule teilnehmen, wenn es verbindlich und fristgerecht angemeldet wird.


Für das kommende Schuljahr muss die Anmeldung vollständig ausgefüllt und bis spätestens 15. März eingereicht werden. Das SEPA-Lastschriftmandat (erhalten

Sie anschließend gesondert per E-Mail) muss ausgedruckt und unterschrieben an das Referat Finanzen geschickt werden


Später eingehende Anmeldungen werden voraussichtlich nicht mehr berücksichtigt.


Unterjährige Anmeldungen werden dann zugelassen, wenn


- ein kurzfristiger Umzug erfolgt ist,


- das Kind die Schule gewechselt hat oder


- sich die berufliche Situation der Eltern/ des Elternteils geändert hat


Bitte beachten Sie:


Eine Aufnahme in der Betreuung während dem Schuljahr kann nur erfolgen, wenn in der jeweiligen Grundschule noch ausreichend freie Plätze innerhalb einer

Betreuungsgruppe vorhanden sind. Bitte erkundigen Sie sich in diesem Fall bei der Schulleitung


Welches Betreuungsangebot in welchem genauen zeitlichen Umfang an Ihrer Schule existiert, wird Ihnen durch die Schule mitgeteilt.

Durch die Anmeldung Ihres Kindes zur Betreuung entsteht ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Kaiserslautern und der

Antragstellerin bzw. dem Antragsteller.

Der Vertrag gilt für die Dauer des Schulbesuches an der Grundschule.

Der Vertrag kann bis zum 01.März eines jeden Jahres zum Ende des Schuljahres gekündigt werden.

Bei groben oder fortdauernden Verstößen gegen die Schulordnung kann der Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung von Seiten der Schule aufgelöst werden.

Die Betreuung erfolgt durch geeignetes Personal, welches von der Schulträgerin im Benehmen mit der jeweiligen Schulleitung eingesetzt wird.

Schülerinnen und Schüler, die am Betreuungsangebot teilnehmen, unterliegen dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Das Betreuungsentgelt wird durch Kostenanforderung mitgeteilt und durch Bankeinzug erhoben. Bitte erteilen Sie uns deshalb

eine Einzugsermächtigung / ein SEPA Lastschriftmandat für Ihr Konto. Ein entsprechendes Formular ist beigefügt.

Kleine Betreuung (bis maximal 14 Uhr)

Kinder ab Brutto-Jahreseinkommen der Eltern 1 Kind in Betreuung mehr als 1 Kind in Betreuung
1 26.500,00 € 35,00 € -
2 30.250,00 € 30,00 € 25,00 €
3 34.000,00 € 30,00 € 25,00 €
4+ 37.750,00 € 30,00 € 25,00 €

Große Betreuung (bis maximal 17 Uhr)

Kinder ab Brutto-Jahreseinkommen der Eltern 1 Kind in Betreuung mehr als 1 Kind in Betreuung
1 26.500,00 € 70,00 € -
2 30.250,00 € 50,00 € 45,00 €
3 34.000,00 € 50,00 € 45,00 €
4+ 37.750,00 € 50,00 € 45,00 €

Zusatzangebot (Frühbetreuung oder ergänzende Freitagsbetreuung in Ganztagsschulen)

Kinder ab Brutto-Jahreseinkommen der Eltern 1 Kind in Betreuung mehr als 1 Kind in Betreuung
1 26.500,00 € 25,00 € -
2 30.250,00 € 20,00 € 15,00 €
3 34.000,00 € 20,00 € 15,00 €
4+ 37.750,00 € 20,00 € 15,00 €

Kleine Betreuung (bis maximal 14 Uhr)

Kinder ab Brutto-Jahreseinkommen des alleinerziehenden Elternteils 1 Kind in Betreuung mehr als 1 Kind in Betreuung
1 22.750,00 € 35,00 € -
2 26.500,00 € 30,00 € 25,00 €
3 30.250,00 € 30,00 € 25,00 €
4+ 34.000,00 € 30,00 € 25,00 €

Große Betreuung (bis maximal 17 Uhr)

Kinder ab Brutto-Jahreseinkommen des alleinerziehenden Elternteils 1 Kind in Betreuung mehr als 1 Kind in Betreuung
1 22.750,00 € 70,00 € -
2 26.500,00 € 50,00 € 45,00 €
3 30.250,00 € 50,00 € 45,00 €
4+ 34.000,00 € 50,00 € 45,00 €

Zusatzangebot (Frühbetreuung oder ergänzende Freitagsbetreuung in Ganztagsschulen)

Kinder ab Brutto-Jahreseinkommen des alleinerziehenden Elternteils 1 Kind in Betreuung mehr als 1 Kind in Betreuung
1 22.750,00 € 25,00 € -
2 26.500,00 € 20,00 € 15,00 €
3 30.250,00 € 20,00 € 15,00 €
4+ 34.000,00 € 20,00 € 15,00 €

Verpflegung

Wichtige Informationen zur Mittagsverpflegung

Die Teilnahme an der Mittagsverpflegung in der Schule ist nur in Verbindung mit der Teilnahme an der betreuenden Grundschule oder am Ganztagsschulangebot der Schule möglich. Sie ist kostenpflichtig.

Durch die Anmeldung zur Mittagsverpflegung entsteht ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Kaiserslautern und der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller.
Der Vertrag gilt grundsätzlich für die Dauer des Schulbesuches an der Grundschule. Er kann jedoch beim Vorliegen besonderer Gründe jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Monats gekündigt werden. Bei groben oder fortdauernden Verstößen gegen die Schulordnung kann die Schülerin oder der Schüler von der Schule vom Mittagessen ausgeschlossen werden.

Für die Teilnahme am Mittagessen wird zur Zeit eine Verpflegungspauschale in Höhe von monatlich 55,00 € erhoben.

Dieser Betrag wird durch Kostenanforderung mitgeteilt und durch Bankeinzug erhoben. Bitte erteilen Sie uns deshalb ein SEPA Lastschriftmandat für Ihr Konto.

Wenn Sie Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, wenden Sie sich mit dieser Kostenanforderung bitte an die Stelle, von der Sie die Leistung erhalten. Von dort können im Rahmen des "Bildungs- und Teilhabepakets des Bundes" die Beiträge für die Mittagsverpflegung in Schulen in voller Höhe übernommen werden.

Gehören Sie dem berechtigten Personenkreis an?

Dann wenden Sie sich mit dieser Kostenanforderung bitte an die Stelle, von der Sie die Leistung erhalten. Dort erhalten Sie weitere Informationen und die notwendigen Antragsformulare.

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