Der Vertrag gilt für die Dauer des Schulbesuches an der Grundschule und kann bis zum 01. März eines jeden Jahres zum Ende des Schuljahres gekündigt werden.
In Ausnahmefällen wie z. B. Umzug, Schulwechsel oder Änderung der familiären Situation besteht die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis zu einem früheren Zeitpunkt zu beenden.
Diese Ausnahmefälle müssen mit der Schulleitung abgesprochen und entsprechend nachgewiesen werden.