Frau mit Tablet

Antrag auf Lernmittelfreiheit

Antrag auf Lernmittelfreiheit durch die Stadt Kaiserslautern.

Wichtig!
Bitte stellen Sie einen Antrag nur, wenn Sie der Auffassung sind, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und Sie die Hinweise des Merkblatts sorgfältig gelesen haben.

Abgabefrist: #abgabefrist#

Nutzerkonto Rheinland-Pfalz

Bei diesem Antrag steht Ihnen die Verwendung des Nutzerkontos Rheinland-Pfalz zur Verfügung.
Wenn Sie bereits einen Account besitzen, können Sie sich über den nachfolgenden Button mit Ihrem Benutzernamen, Passwort und PIN, bzw. mit Ihrem elektronischen Personalausweis anmelden. Ihnen wird anschließend nach Abschluss des Antrags eine Antragskopie in Ihrem Nutzerkonto zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen, z.B. zur Registrierung finden Sie unter diesem Link.

Allgemein

1. Angaben zur Schülerin / zum Schüler

Geschlecht *
verfügt über eigenes Einkommen *
Klassen-/ Jahrgangsstufe im Schuljahr #aktuellesSchuljahr#

2. Angaben für Rückfragen

Anmeldung am Nutzerkonto Rheinland-Pfalz

3. Angaben zum Sorgerecht, zur Haushaltsgemeinschaft und zu weiteren Kindern

  • alle Sorgeberechtigten (das sind die Eltern, alleinerziehende Elternteile oder sonstige Personen, z.B. Pflegepersonen mit Sorgerecht);
  • soweit vorhanden, Personen ohne eigenes Sorgerecht (im Haushalt lebende Partnerin/Partner eines Elternteils);
  • bei Schülerinnen und Schülern, die nicht im Haushalt der Sorgeberechtigten leben, der/die Sorgeberechtigte/n bzw. der/die Unterhaltspflichtige/n, in deren/dessen Haushalt sie zuletzt gelebt haben;
  • bei volljährigen Schülerinnen und Schülern die unterhaltspflichtigen Eltern bzw. Elternteile;
  • bei verheirateten Schülerinnen und Schülern nur die Ehegattin bzw. der Ehegatte.

Zutreffendes bitte ankreuzen - beachten Sie dabei die obige Erklärung *

1. Berechtigte(r)

Einkommen
Personensorgerecht
Gemeinsamer Haushalt mit der/dem Schüler/in

2. Berechtigte(r)

Einkommen
Personensorgerecht
Gemeinsamer Haushalt mit der/dem Schüler/in

Partner/in des Elternteils

Einkommen
Personensorgerecht
Gemeinsamer Haushalt mit der/dem Schüler/in

Sonstige (z.B. Pflegepersonen)

Personensorgerecht
Gemeinsamer Haushalt mit der/dem Schüler/in

Ehegatte (bei verheirateten Schülerinnen oder Schülern)

Einkommen
Gemeinsamer Haushalt mit der/dem Schüler/in

3.1 zu berücksichtigende weitere Kinder (auch nicht schulpflichtige)

Weitere Kinder sind zu berücksichtigen, sofern die im gemeinsamen Haushalt mit der Schülerin oder dem Schüler lebenden Sorgeberechtigten (oder gegebenenfalls die/der im Haushalt lebende Partnerin/Partner einer/eines Sorgeberechtigten) für diese Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung erhalten (Nachweis ist beizufügen).
K1
K2
K3
K4
K5
K6
K7
K8
K9
K10
K11
K12

4. Zusätzliche Angaben bei unverheirateten Schüler/innen, die nicht im Haushalt der Eltern bzw. eines Elternteils leben

Die Schülerin / Der Schüler lebte zuletzt im gemeinsamen Haushalt mit:

5. Angaben zum maßgeblichen Einkommen

In der Regel ist das im Jahr #jahr-2# erzielte Einkommen nachzuweisen. Lag jedoch das Einkommen des Jahres #jahr-1# wesentlich unter dem Einkommen des Jahres #jahr-2# oder ist zu erwarten, dass das Einkommen im Jahr #jahr# darunter liegen wird, kann auf Antrag das niedrigere Einkommen berücksichtigt werden. Tragen Sie daher nachfolgend bitte das maßgebliche Einkommen* des Jahres ein, das bei Ihrem Antrag auf Lernmittelfreiheit zu berücksichtigen ist:

Einkommen

Nachweise zum angegebenen Einkommen

Beigefügt sind als Nachweise zu dem angegebenen Einkommen:

Nachweise, dass kein Einkommen erzielt wurde

Beigefügt sind als Nachweise darüber, dass kein für die Berechnung maßgebliches Einkommen erzielt wurde:

Upload des Einkommensnachweises

Sie können bis zu drei Nachweise direkt hochladen.

6. Bedingungen der Schulbuchausleihe

Unter folgendem Link können Sie das Merkblatt zur allgemeinen Lernmittelfreiheit downloaden. Bitte lesen Sie sich das Merkblatt aufmerksam durch.

Hinweise
  • Die über das Ausleihverfahren angebotenen Lernmittel werden an die Schülerinnen und Schüler oder die Sorgeberechtigten ausgehändigt. Der Empfang wird dokumentiert
  • Nach Erhalt der Lernmittel sind diese auf Beschädigungen zu überprüfen. Falls Schäden festgestellt werden, müssen diese unverzüglich dem Schulträger mitgeteilt werden.
  • Die ausgeliehenen Lernmittel sind Eigentum des Schulträgers. Sie müssen pfleglich behandelt und zu dem vom Schulträger festgesetzten Zeitpunkt in einem unbeschädigten Zustand zurückgegeben werden.
  • Werden die Lernmittel beschädigt oder nicht fristgerecht zurückgegeben, machen sich die Sorgeberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler schadensersatzpflichtig. Das gilt auch für den Fall, dass sich im laufenden Schuljahr die betroffene Haushaltsgemeinschaft ändert.
  • Änderungen zum Schuljahr 2020/2021: Die ausgeliehenen Lernmittel sind Eigentum des Schulträgers. Sie müssen pfleglich behandelt und in einem unbeschädigten Zustand an den Schulträger zurückgegeben werden. Für das Schuljahr 2020/2021 endet die Leihe am 4. Juli 2021. Die ausgeliehenen Lernmittel sind daher grundsätzlich am 5. Juli 2021 zurückzugeben (Fälligkeit des Rücknahmeanspruchs). Allerdings werden die konkreten Rücknahmetermine vom Schulträger bekanntgemacht. Die Rückgabe muss spätesten am 16. Juli 2021 erfolgt sein.

7. Ich versichere die Richtigkeit der Angaben

8. Datenschutzerklärung

Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadtverwaltung Kaiserslautern.
Sie finden unsere Datenschutzerklärung unter folgendem Link.
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